Die gesamte Pflegebranche trägt täglich enorme Verantwortung – für Menschen, Teams und eine funktionierende Versorgung. Gleichzeitig müssen sich ändernde Regelungen beachtet werden, wie z. B. Abrechnungsvorschriften, Personalkosten, Gemeinnützigkeit, Fördermittel usw. Als Steuerberater mit Fokus auf die Gesundheitsbranche kennen wir die relevanten Themen genau: von der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) über Investitionskostenzuschüsse bis hin zum Firmenwagen. Sprechen Sie uns gerne an.

Was wir für Sie tun:

Wir analysieren Ihre Leistungs- und Kostenstrukturen und zeigen Ihnen konkret, wo Einsparpotenziale liegen oder zusätzliche Erträge möglich sind. Liquidität, Steuerzahlungen und relevante Kennzahlen kommunizieren wir klar und verständlich.

Pflegebuchführungsverordnung (PBV)

Die PBV ist eine verbindliche Rechtsverordnung für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland – ob ambulanter Pflegedienst oder stationäres Heim mit SGB XI-Versorgungsvertrag. Sie regelt Buchführung, Jahresabschluss sowie Kosten- und Leistungsrechnung, in der Regel auf Basis des Kontenrahmens SKR 45. Wir kennen diese Vorgaben und setzen sie für Sie sicher und vollständig digital um.

Dienstpläne, Tourenplanung, Leistungsdokumentation – der administrative Aufwand in der ambulanten Pflege ist enorm und kostet Zeit, die Ihren Klient:innen fehlt. Mit einer umfassenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung entlasten wir Ihr Team gezielt, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Pflege.

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegedokumentation ist aufwändig – und gleichzeitig entscheidend für die Qualität Ihrer Versorgung und Ihre Abrechnungssicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, administrative Prozesse effizient zu gestalten, damit Ihr Personal mehr Zeit für die Bewohner:innen gewinnt.

In Ihrem Bereich zählt jede Minute, während im Hintergrund komplexe Abrechnungs- und Verwaltungsprozesse reibungslos funktionieren müssen. Als spezialisierte Steuerkanzlei unterstützen wir Sie mit fundierter Buchhaltung, steuerlicher Beratung und betriebswirtschaftlichem Know-how, damit Sie sich voll auf Ihren Einsatz konzentrieren können. So behalten Sie Kosten und Liquidität im Griff – und Ihre Prozesse bleiben auch in turbulenten Zeiten verlässlich. Bei Fragen rund um die Beantragung von Konzessionen, Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 UStG), Versorgungsverträge mit Krankenkassen oder Flottenmanagement uvm. stehen wir für Sie bereit.

Kliniken und MVZs stehen vor der täglichen Herausforderung, hochwertige medizinische Versorgung zu sichern und gleichzeitig wirtschaftlich effizient zu arbeiten. Komplexe Abrechnungsstrukturen, Umsatzsteuerfragen und die Besonderheiten gemeinnütziger Trägerschaft verlangen nach einer Steuer- und Buchhaltungsberatung mit echtem Branchenwissen. Wir unterstützen Sie zuverlässig – von der laufenden Finanzbuchhaltung bis hin zur strategischen Steuerplanung, damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Ob Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Optik oder Hörakustik – als Heilmittelerbringer jonglieren Sie täglich zwischen Patientenversorgung, Kassenabrechnung und wachsendem Verwaltungsaufwand. Die Besonderheiten Ihrer Branche, von Zulassungsverträgen mit Krankenkassen über Heilmittelbudgets bis hin zu umsatzsteuerlichen Sonderregelungen, erfordern einen Steuerberater, der Ihre Welt kennt. Wir begleiten Therapeuten und Leistungserbringer mit maßgeschneiderter Buchhaltung und steuerlicher Beratung – damit Ihre Praxis wirtschaftlich gesund bleibt.

Pflegefachschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des pflegerischen Nachwuchses – und stehen dabei selbst vor vielfältigen wirtschaftlichen und steuerlichen Herausforderungen. Schulgeldregelungen, Fördermittel, Zuschüsse der Bundesländer sowie die umsatzsteuerliche Einordnung von Bildungsleistungen erfordern spezialisiertes Know-how, das über eine allgemeine Steuerberatung hinausgeht. Von der korrekten Handhabung der Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung nach dem Pflegeberufegesetz über die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG bis hin zur optimalen Nutzung von Fördermitteln aus Bund, Land und EU – die finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Pflegefachschulen sind vielschichtig. 


Ob gemeinnützige Trägerschaft, AZAV-Zertifizierung oder die buchhalterische Abbildung von Kooperationsverträgen mit Praxiseinrichtungen: Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Einrichtung und begleiten Sie sicher durch alle steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Wir unterstützen Sie mit fundierter Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und strategischer Beratung, damit Sie sich voll auf die Ausbildung Ihrer Pflegefachkräfte von morgen konzentrieren können.

Pflegebranche

Spezielle Leistungen für Pflegeunternehmen

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen (branchenspezifisch)
Finanzbuchhaltung (inkl. SKR 45)
Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
Pflegesatzverhandlungen mit Kostenträgern
Unterstützung bei Fördermitteln / Zuschüssen / KfW
Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern

Ob privater Immobilieninvestor, gewerblicher Projektentwickler, Bestandshalter oder Architekt – Entscheidungen rund um Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Sanierung haben oft jahrzehntelange steuerliche Konsequenzen und verlangen nach einem Berater mit echtem Marktverständnis. Unsere Beratung geht weit über klassische Steuer- und Buchhaltungsleistungen hinaus: Von Abschreibungsstrategien, Sanierung, Energie und Denkmalschutz über Unternehmensstrukturierung und Beteiligungsmodelle bis hin zu Gutachten, Testaten und Finanzierungsfragen stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen und einem weitläufigen Netzwerk zur Seite. Eigentümer, Bau- und Projektgesellschaften sowie Verwalter schätzen unsere praxisnahe Steuergestaltung und bei Bedarf aktive Unterstützung, z. B. bei Verhandlungen mit Parteien, Banken oder Behörden – damit Ihre Immobilieninvestition nicht nur baulich, sondern auch steuerlich auf solidem Fundament steht.

Unterstützung rund um Immobilien-Angelegenheiten

Wir identifizieren steuerliche Fallstricke und bieten Beratung bei Kauf, Projektierung, Sanierung, Spekulationssteuer, Angelegenheiten rund um Vermietung und Verwaltung. So entstehen Lösungen, die nicht nur rechtssicher sind, sondern auch wirtschaftlich überzeugen. Bei Bedarf begleiten wir Sie von der Due Diligence bis zum Notartermin.

Investoren überblicken ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, indem wir Einkünfteermittlung präzise und vollständig erstellen. Darüber hinaus prüfen wir ergänzende Abschreibungsmöglichkeiten – etwa durch Gebäude-AfA, Sonderabschreibungen oder Sanierungskosten – und unterstützen bei der Kommunikation und Verhandlung mit Vertragsparteien, Finanzinstituten und Behörden.

Ob Direktinvestment, GmbH, GmbH & Co. KG – wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Struktur steuerlich und wirtschaftlich die beste Grundlage für Ihr Immobilienportfolio bildet.

Die steuerliche Behandlung betrieblicher Immobilien erfordert besonderes Know-how. Wir beraten Sie zu Nutzungsänderungen, Entnahmen, Einlagen und der optimalen Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen.

Die Option zur Umsatzsteuerpflicht, Vorsteuerabzug und Berichtigungszeiträume – wir navigieren Sie sicher durch die umsatzsteuerlichen Besonderheiten im Immobilienbereich.

Immobilienvermögen birgt in der Nachfolge erhebliche steuerliche Chancen – aber auch Risiken. Wir entwickeln individuelle Konzepte zur steuerlichen Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie oder an Dritte.

Immobilienwirtschaft

Spezielle Leistungen für Immobilienbesitzer

Jahresabschlüsse, Steuererklärungen
Digitale Finanz- und Anlagebuchführung
Steuerliche Beratung und Gestaltung
Testate, Prognosen und BWAs
Holdingmodelle, Umwandlungen, weitere
Steueroptimierung für Inhaber und Geschäftsführer
Wirtschaftsberatung (Projektierung, Investitionen, Bewertungen)

Unsere Mandanten sind Unternehmer, Gesellschafter, Freiberufler und vermögende Privatpersonen, die ihre steuerliche Situation nicht dem Zufall überlassen. Menschen, die klare Antworten erwarten, Diskretion schätzen und auf fundiertes Fachwissen setzen.

Unternehmenssteuern: Kapitalgesellschaften/ Holdingstrukturen

Die Besteuerung von Unternehmen ist im Steuerrecht ein Spezialgebiet, wobei unser Fokus auf Kapital- und Personengesellschaften liegt. Neben der klassischen Steuerberatung, welche die Erstellung von Jahresabschlüssen und Erstellung der Finanzbuchhaltung umfasst, leisten wir die gesamte Kommunikation mit den Finanzbehörden. Auch bei individueller Steuergestaltung und -optimierungen begleiten wir Mandanten, um die Steuerlast rechtssicher zu senken.


Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer wichtigen handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen und bei Bedarf bei der Vorbereitung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen – von Gründung über strategisches Wachstum bis hin zum Verkauf – mit langjähriger Erfahrung und Expertise. Dabei stehen wir für klare, verständliche Kommunikation, gewinnorientierte Ansätze und transparente Arbeitsweise. Wir erstellen für Sie präzise und fristgerecht Ihre Abschlüsse, leisten die gesamte Kommunikation mit Finanzbehörden und unterstützen Sie bei der Analyse und Interpretation Ihrer betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

Vermögende Privatpersonen und Unternehmer haben eine Gemeinsamkeit – ihre private und unternehmerische Steuersituation ist untrennbar miteinander verbunden. Daher ist unser ganzheitlicher Ansatz stets auf eine Erfassung der steuerlichen Gesamtsituation ausgerichtet.

Auf Wunsch bieten wir Tools und Beratung zu strategischer Ausrichtung Ihres Unternehmens, steuerliche Maßnahmen zur Kostenreduzierung oder zur Optimierung interner Prozesse und Abläufe.

Per Gesetz wird jede Firma in Deutschland durch die Finanzverwaltung zumindest einmal in 10 Jahren geprüft. Betriebsprüfungen gleich welcher Art können belastend sein und sich sogar auf das Tagesgeschäft auswirken. Kommunikation mit Finanzverwaltung, Stellungnahmen, Verteidigung.

Ob Einkünfte aus Gehalt, Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Vermietungseinkünfte, Beteiligungen, Einnahmen aus dem Ausland – selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Ihrer privaten steuerlichen Situation beratend zur Seite.

Von der Ausnutzung von Freibeträgen, gängiger Bewertungsregeln, Nießbrauchgestaltungen, Betriebsaufspaltungen oder Holdingstrukturen konzipieren und betreuen wir verschiedene Formen und Modelle. Bei Bedarf unterstützen wir Sie sowohl bei der Gründung als auch Abgabe Ihres Unternehmens.

Unternehmer & Investoren

Spezielle Leistungen für Geschäftsführer und Firmeninhaber

Beratung für Kapitalgesellschaften, Holdingmodelle
Kommunikation mit Finanzämtern und Behörden
Prüfung von Steuerbescheiden und Verwaltungsakten
Beratung zu Gründung und Rechtsformwahl
Steuerliche Gestaltung, Umwandlung
Steueroptimierung, z. B. Vermögen oder Firmenfahrzeug
Erstellung Business Pläne, Finanzierungen
Bescheinigungen für LABO, weitere